Der Sinn und Zweck des Kindergeldes besteht darin, dass der Lebensunterhalt von Kindern gesichert ist. Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern. Sollten die Eltern keinen bzw. nur eingeschränkt Unterhalt leisten, so kann das Kind in diesem Falle die Auszahlung an sich selbst beantragen. Derzeit wird Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland für etwa 18 Millionen Kinder aller Familien unabhängig vom Einkommen gezahlt. Eltern sehen in diesen Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien den wichtigsten familienpolitischen Beitrag. Diese Hilfe findet unter anderem deshalb so großen Zuspruch, weil sie als Leistung für die Mittelschicht angesehen wird.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht generell für alle Kinder bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr. Kinder, die sich in Ausbildung befinden besitzen einen Anspruch bis zum 25. Lebensjahr und arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Unter die Regelung für Kinder in Ausbildung fallen auch jene Kinder, welche aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes ihre Berufsausbildung weder beginnen noch abschließen können, das heißt auch für sie besteht ein Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.
Anträge können bei der zuständigen Familienkasse als Teil der Agentur für Arbeit gestellt werden. Über diese erfolgt auch die Auszahlung des Kindergeldes. Ausnahmen bilden die Angestellten im öffentlichen Dienst, welche die Auszahlung direkt über ihren Dienstherrn erhalten.
Ausgezahlt wird an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, besteht ein Wahlrecht, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll.