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Antibabypille

Erstmals zugelassen wurde die Antibabypille 1960 in Amerika. Im Jahr 2010 feierte die Antibabypille damit ihr 50. Jubiläum. Viele beschreiben die Pille als einen „Meilenstein der Emanzipation“, kann doch die Frau nun selbst entscheiden ob beziehungsweise wann sie Kinder haben möchte.

Die Antibabypille ist ein östrogen- und teilweise gestagenhaltiges Präparat. Diese weiblichen Hormone bildet der Körper auch selber, um Menstruationszyklen und Schwangerschaften zu steuern. Durch die Pille wird der Eisprung unterdrückt, somit ist auch keine Befruchtung möglich. Im Regelfall wird die Antibabypille an 21 Tagen eingenommen, danach erfolgt eine Einnahmepause von 7 Tagen, in denen dann die Gebärmutterschleimhaut in Form einer Regelblutung abgestoßen wird.

In der Praxis treten häufig Nebenwirkungen auf, unter anderem Gewichtszunahme, Übelkeit, Erbrechen, Migräne und Stimmungsschwankungen. Außerdem kann es zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen, welche die empfängnisverhütende Wirkung der Pille beeinträchtigen können (zum Beispiel Antibiotika und Johanniskraut). Die Pille ist nicht für Frauen geeignet, die bereits unter Thrombosen litten, da die das Risiko einer erneuten Thrombose durch die Einnahme der Pille erhöht werden könnte. Zusätzlich zur Antibabypille sollte auch immer eine Verhütungsmethode angewandt werden, die vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt, beispielsweise das Kondom oder das Femidom.

Die Kosten für die Pille werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt. Darüber hinausgehend muss die Anwenderin persönlich für die Kosten aufkommen. Frauen, die unter Akne oder übermäßiger Körperbehaarung leiden, können die Pille jedoch auch über ein Kassenrezept von ihrem Arzt bekommen. Endometriose-Erkrankte haben derzeit noch keinen Anspruch auf eine Übernahme durch die Krankenkasse, obwohl bei dieser Erkrankung meist eine Behandlung durch die Pille im Langzyklus (also ohne 7-tägige Pause) indiziert ist. Hier liegt es allein im Ermessen des behandelnden Arztes und der Krankenkasse, ob diese die Kosten für die Antibabypille übernimmt.

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