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Zunächst einmal gilt, dass alle Kinder unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern benötigen, um überhaupt einen Job ausüben zu können. Sind Ihre Kinder jünger als 13, so dürfen sie laut Gesetz überhaupt nicht arbeiten. Da sie der Schulpflicht unterliegen, dürfen jüngere Kinder ohnehin nur einen Nebenjob haben und dieser darf eine bestimmte Anzahl an Stunden nicht überschreiten. Selbst bei Kindern, die über 15 Jahre alt sind, gibt es eine Obergrenze von höchstens acht Stunden Arbeit am Tag bzw. nicht mehr als 40 Stunden die Woche, was bei einem Nebenjob ohnehin kein Problem sein sollte. Steuerliche Abgaben fallen bei gering vergüteten Nebenjobs nicht an, auch nicht bei den allseits beliebten Ferienjobs und kleinen Aushilfsjobs.
Hält man sich an das Jugendarbeitsschutzgesetz, so hat man eine relativ große, wenn auch eingeschränkte Auswahl an Nebenjobs für Kinder. Sind Ihre Kinder zwischen 13 und 14 Jahren alt, dann kommen für sie nur leichte Tätigkeiten in Fragen. Ein Nebenjob für Kinder in diesem Alter beinhaltet beispielsweise Aufgaben wie das Austragen von Zeitungen und Prospekten, das Ausführen von Hunden, Gartenarbeit oder die Unterstützung bei Haushaltsarbeiten sowie Botengänge und Aushilfe bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch Babysitten ist erlaubt und beliebt, ebenso das Erteilen von Nachhilfe. Ab einem Alter von 15 Jahren können Ihre Kinder – je nach der rechtlichen Lage des Bundeslandes, in dem sie wohnen und arbeiten wollen – auch etwas anspruchsvollere und höher vergütete Nebenjobs annehmen. Die Tätigkeiten als Kellner, als Spülhilfe, im handwerklichen Betrieb oder als Servicepersonal sowie als Verkaufsassistent werden recht häufig gewählt.


