Mutterschutz & Elternzeit
Jede Frau, die ein Kind erwartet, macht sich natürlich Sorgen um das Ungeborene. Ist eine Frau dann aber auch noch alleinerziehend, kommen häufig auch noch finanzielle Sorgen hinzu. Doch keine alleinerziehende Mutter in Deutschland bleibt im Regen stehen, denn dank Mutterschutz und Elterngeld, kann sich jede berufstätige Mutter in der ersten Zeit um ihr Kind kümmern und wird vom Staat dabei finanziell unterstützt.
So greift der Mutterschutz
Jeder Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, fällt unter das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieses wurde ins Leben gerufen, um Mütter und ihre Kinder vor Gesundheitsschädigungen, Gefährdungen und Überforderungen durch die Ausübung ihrer Tätigkeit, zu schützen. Aber auch um zu verhindern, dass Mütter während der Schwangerschaft und auch noch eine Zeit lang nach der Geburt finanzielle Nachteile oder sogar den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten müssen. Damit die Mutterschutzbestimmungen aber auch greifen können muss jede Frau zeitnah nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft, diese und den errechneten Geburtstermin ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dieser ist dann verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde darüber in Kenntnis zu setzen und muss den Arbeitsplatz für die werdende Mutter so einrichten, dass keine Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, kann in letzter Instanz sogar ein generelles Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter ausgesprochen werden, ohne dass diese irgendwelche finanziellen Einbußen hinnehmen muss.
Ansonsten dürfen werdende Mütter 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind dies sogar 12 Wochen. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und bei einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfristen auf Lohnfortzahlung. Gekündigt werden darf einer Schwangeren ab Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt nicht oder nur in wenigen Ausnahmefällen.
Elternzeit und Elterngeld: Vor allem für Alleinerziehende wichtig
Natürlich ist der Mutterschutz sehr wichtig, aber vor allem für Alleinerziehende stellt sich gerade nach der Geburt die Frage, wie soll es finanziell nun mit Kind weitergehen? Jeder Elternteil, natürlich auch Alleinerziehende, haben einen Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit, wenn sie das Kind selbst erziehen und betreuen. Dazu kommt in den ersten vierzehn Lebensmonaten des Kindes noch ein Anspruch auf Elterngeld für Alleinerziehende. Dieses beträgt mindestens 300€ und höchstens 1800€ und richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen, welches 12 Kalendermonate vor der Geburt erzielt wurde. Lag dieses Einkommen unter 340€ wird auch das Elterngeld auf 340€ festgesetzt.