Kindergeld 2012
Das Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Höhe vom Kindergeld 2012 ergibt sich je nach Anzahl und Alter der Kinder. Um Kindergeld zu bekommen ist es erforderlich einen schriftlichen Antrag bei der Familienkasse zu stellen. In aller Regel sind die Eltern, in Ausnahmefällen aber auch Großeltern oder Pflegeeltern, zur Anspruchsstellung berechtigt. Zuständig ist die Familienkasse des Bezirkes in dem man wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kindergeldanspruch
Der Kindergeldanspruch steht den Erziehungsberechtigten ab Geburt des Kindes zu und besteht zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch in der Zeit danach kann der Anspruch weiter bestehen, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
So zum Beispiel, wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr in einer Berufsausbildung befindet. Als Berufsausbildung ist jede Maßnahme zu verstehen, die dazu dient dem Kind Kenntnisse und Fähigkeiten für eine spätere berufliche Tätigkeit zu vermitteln, die den Lebensunterhalt sichern soll. So zum Beispiel der Besuch allgemeinbildender Schulen, eine
Ausbildung in einem Unternehmen oder der Besuch einer Hoch- oder Fachhochschule.
Kommt das Kind mangels eines Ausbildungsplatzes keiner Berufsausbildung nach, verhält es sich mit dem Kindergeld ähnlich. Wenn trotz ernsthafter Bemühung die Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos gewesen ist, dann kann auch in diesem Fall die Weiterzahlung des Kindergeldes erfolgen.
Ebenso besteht der Anspruch auf das Kindergeld 2012 fort, wenn sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und der Berufsausbildung befindet. Diese Übergangszeit darf jedoch vier Monate nicht überschreiten. Auch während eines Freiwilligendienstes (z.B. FSJ oder FÖJ) wird das Kindergeld weitergezahlt.
Besonderheiten für Alleinerziehende
Besonderheiten ergeben sich, wenn das Kind nur von einem Elternteil erzogen wird, da für das gleiche Kind das Kindergeld nur an eine einzige Person ausgezahlt werden kann. Leben die Eltern des Kindes getrennt, so wird es an die Person gezahlt, die für das Kind den höheren Unterhalt bezahlt. Wird kein oder gleich hoher Unterhalt gezahlt, liegt die Entscheidung bei den Eltern.
Leben die Eltern nicht dauernd getrennt, kann mit der Berechtigtenbestimmung festgelegt werden, welcher der beiden Elternteile die Zahlungen des Kindergeldes empfängt.