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Auch Enterbte können erben

AltenpflegeDas Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Bereichen der Rechtsprechung. Das fängt damit an, dass dieser Bereich aufgrund seiner langen Geschichte überaus vielschichtig ist. Traditionen, die ihren Anfang vor hunderten von Jahren nahmen, spielen in unterschiedlicher Ausprägung auch heute noch mit hinein und stehen neben modernen Gesetzestexten, die ebenfalls Wandlungen unterzogen sind. Durch Veränderungen der allgemeinen und üblichen Lebensumstände erweitert sich auch das Erbrecht, wird in Teilbereichen ergänzt oder verändert. Beispielsweise ergeben sich durch die heute nicht seltenen Patchworkfamilien teils verwickelte Erbsituationen, in denen aber Säulen wie der Pflichtteil nach wie vor Bestand haben.

Der Pflichtteil ist der Anteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht. Kinder beerben ihre Eltern, auch umgekehrt haben Eltern einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn eines ihrer Kinder stirbt. Ist der Erblasser verheiratet, wird immer auch der Ehepartner berücksichtigt, selbst, wenn es keine diesbezüglichen Verfügungen im Testament gibt. Wird ein naher Angehöriger enterbt, besteht der generelle Anspruch auf den Pflichtteil weiterhin. Inwiefern der anders berechnet werden muss, kann nur ein Fachanwalt für Erbrecht überprüfen. Enterben Eltern ihre Kinder, stellt sich die Frage, ob das auch für die Enkel gilt. Was wäre beispielsweise, wenn deren Eltern vor ihnen stürben? Wären sie dann als Unbeteiligte einfach mal schnell von der gesetzlichen Erbfolge abgeschnitten? Und was ist, wenn später noch ein uneheliches Kind auftaucht, von dem niemand etwas gewusst hat?

Die Kanzlei Groll, Gross & Steiner hat sich auf das Erbrecht spezialisiert. Aus täglicher Erfahrung wissen die Fachanwälte, dass es Menschen gerade in der Zeit nach einem Trauerfall oder bei langjährigen Familienzwisten sehr schwer fallen kann, ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen, ihr Recht zu erkennen und wahrzunehmen oder auch unrechtmäßige Forderungen abzuwehren. Erbstreitigkeiten sind für Familien meist sehr belastend, trotzdem ist es wichtig, einen klaren Überblick zu behalten. Denn die Familie besteht ja weiterhin, und die nächste Generation weiß vielleicht schon gar nichts mehr von den Zwisten der vorherigen und sollte durch sie nicht benachteiligt sein. Niemand kann sich beim Verfassen seines Testaments über das Recht stellen. Diese Regelung schützt Erben und Erblasser gleichermaßen vor den Folgen von Entscheidungen, die im Zorn oder Schmerz getroffen wurden.

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