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Die Düsseldorfer Tabelle 2012

©iStockphoto.com/Ridofranz

Die Informationen dieses Artikels stammen unter Anderem aus der Düsseldorfer Tabelle 2012 auf Alleinerziehend-info.net.

Wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt, ist der andere zur regelmäßigen Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dieser sogenannte Barunterhalt berechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle, in der seit 1969 die Höhe der zu zahlenden Unterhaltsleistung festgesetzt wird. Berechnungsgrundlagen hierbei sind das Alter des Kindes sowie das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Ist das Kind noch nicht volljährig, gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht. Das Kind kann noch nicht allein für seinen Lebensunterhalt sorgen, daher muss der unterhaltspflichtige Elternteil alles in seiner Macht stehende tun, um seiner Verpflichtung nachzukommen. Die Zahlen der Tabelle sind jedoch nicht bindend, wenn die Eltern eine andere, für beide befriedigende Vereinbarung getroffen haben.
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 1 BGB) Prozent- satz Bedarfskontroll- betrag
0-5 6-11 12-17 18+
bis 1.500€ 317€ 364€ 426€ 488€ 100% 770€/950€
1.501€ – 1.900€ 333€ 383€ 448€ 513€ 105% 1.050€
1.901€ – 2.300€ 349€ 401€ 469€ 537€ 110% 1.150€
2.301€ – 2.700€ 365€ 419€ 490€ 562€ 115% 1.250€
2.701€ – 3.100€ 381€ 437€ 512€ 586€ 120% 1.350€
3.101€ – 3.500€ 406€ 466€ 546€ 625€ 128% 1.450€
3.501€ – 3.900€ 432€ 496€ 580€ 664€ 136% 1.550€
3.901€ – 4.300€ 457€ 525€ 614€ 703€ 144% 1.650€
4.301€ – 4.700€ 482€ 554€ 648€ 742€ 152% 1.750€
4.701€ – 5.100€ 508€ 583€ 682€ 781€ 160% 1.850€
ab 5.101€ nach den Umständen des Falles
Wir haben Ihnen die Düsseldorfer Tabelle 2012 zum Download zur Verfügung gestellt.
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Wer ein minderjähriges Kind hat, für das er unterhaltspflichtig im Sinne der Düsseldorfer Tabelle ist, kann sich dieser Pflicht nicht entziehen. Auch der Unterhaltsvorschuss, den die Jugendämter bis zu 72 Monate lang, höchstens jedoch bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes übernehmen, falls der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig ist, wird in der Regel später zurückgefordert. Nicht geleistete Unterhaltszahlungen können gerichtlich eingetrieben werden. Das Jugendamt hilft bei solchen Maßnahmen durch Einrichtung einer Pflegschaft und vertritt die Interessen des Kindes. Wichtig ist, dass ein Unterhaltstitel vorliegt; dieser kann notfalls auch in den Besitz des Kindes übergehen, sobald es volljährig ist, so dass es sich weiterhin um die Wahrung seines Rechts kümmern kann. Die Düsseldorfer Tabelle 2012 entspricht der des Vorjahres. Sie wird im Zweijahresrhythmus neu berechnet und angepasst. Mit der nächsten Anpassung ist im Jahr 2013 zu rechnen. Vom der Unterhaltsberechnung zugrunde liegenden Nettoeinkommen kann der Zahlungspflichtige manche Posten abziehen, beispielsweise berücksichtigungsfähige Schulden oder berufsbedingte Aufwendungen. Es muss ihm immer der sogenannte Selbstbehalt bleiben, bei einem minderjährigen Kind sind das 900 € oder 770 € im Fall der Erwerbsuntätigkeit. Bei volljährigen Kindern, die wirtschaftlich schon auf eigenen Füßen stehen, erhöht sich der Selbstbehalt auf 1500 €.

Unterhaltshöhe

Die Mindesthöhe richtet sich nach dem Kinderfreibetrag der Steuergesetzgebung (§1612a BGB). Bereits zum 1.1.2011 hatten sich folgende Änderungen ergeben:
Der Kindesunterhaltspflichtige hat zur Sicherung seines Existenzminimums 50 € hinzubekommen, so dass sein Eigenbedarf mit 950 € angesetzt wird. Auch der Bedarfskontrollbetrag wurde in jeder Einkommensgruppe um 50 € angehoben und der Unterhaltsbedarf nicht bei den Eltern lebender Studenten um 30 € erhöht.
Nicht Erwerbstätige, aber Unterhaltsverpflichtete profitieren weiterhin vom Betrag von 770 €.

Die Änderungen wurden mit folgenden Begründungen versehen: Die Anpassung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Der Bedarfskontrollbetrag soll ermöglichen, dass ein besser verdienender Unterhaltspflichtiger auch mehr für sich behalten kann. Der Gesamtunterhalt für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde auf 670 € (plus 30 €) erhöht. Darin sind Heizkostenzuschüsse (280 €) enthalten. Damit erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an den Bafög Höchstsatz.

Die Düsseldorfer Tabelle erfasst auch ohne Gesetzesrang die 2011 angepassten Werte für den Kindesunterhalt. Im Falle einer gerichtlichen Trennung berechnen die Gerichte danach den Kindesunterhalt. Die Regelungen der aktuellen Düsseldorfer Tabelle haben die starren Reglungen, die bis 2008 Gültigkeit hatten und alle 2 Jahre standardisiert angepasst wurden.

Entstehung

Entstanden ist die Tabelle aus vielen Koordinierungsgesprächen von Oberlandes-Gerichten mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Zugrundegelegt wird den in der Tabelle enthaltenen Zahlen auch die Tatsache, dass es zwei unterhaltberechtigte Kinder gibt. Grundsätzlich müssen die berufsbedingten Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen im Detail dann nachgewiesen werden, wenn sie den Pauschbetrag von 50€ bis 150 € übersteigen. Berücksichtigungspflichtige Schulden werden ebenfalls vom Einkommen abgezogen. Die für die Unterhaltspflichtigen errechneten Monatsbeträge enthalten keine Krankenkassensätze und keine Studiengebühren. Das Kindergeld muss dagegen angerechnet werden.

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