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Dauer & Umfang
Das Elterngeld 2012 erstreckt sich auf eine Zeitperiode von einem Jahr und kann auf zwei Jahre festgelegt werden. Der in diesem Fall anfallende Betrag wird halbiert; die Auszahlungszeit verdoppelt sich. Die maximale Höhe des auszuzahlenden Elterngeldbetrages richtet sich nach dem Netto-Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. So beläuft sich die Summe des Elterngeldes beim Lohn von über 1200 Euro Netto auf 65 % des Verdienstes; unterhalb der 1200 Euro-Marke beträgt es 67 % des Netto-Einkommens. Der Höchstbetrag vom Elterngeld 2012 liegt bei 1.800 Euro, der Mindestsatz bei 300 Euro.
Besonderheiten für Alleinerziehende?
Für alleinerziehende Eltern gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Ehepaare. Im Speziellen können diejenigen Alleinerziehenden das Elterngeld in Anspruch nehmen, die das alleinige Sorge- oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei dem anderen getrennt lebenden leiblichen Elternteil haben sowie über ein geringeres Einkommen nach der Geburt als davor verfügen. Eine alleinerziehende Person kann hierbei von zwei bis maximal zwölf Lebensmonate des Kindes das Elterngeld beziehen. Die sogenannten zwei Partnermonate und somit volle 14 Monate Elterngeld stehen den Alleinerziehenden zusätzlich zu, wenn die staatlichen Leistungen das wegfallende Arbeitseinkommen zum Ausgleich bringen sollen. Beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern sind die gleichen Voraussetzungen gültig, wenn dem Elternteil mit Anspruch auf das Elterngeld mindestens vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bewilligt wurde.
Der Antrag
Das Elterngeld 2012 muss per Formular schriftlich beantragt werden; jedem Elternteil steht eine einmalige Beantragung zu. Das Antragsformular wird bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben,- die dafür zuständigen Ämter sind in der Regel Kommunen, Gemeinden oder Städte. Man darf den Antrag auf das Elterngeld 2012 ändern – einmal ohne Angabe von Gründen und einmal zusätzlich in gravierenden Fällen.