[fb_like]

Elterngeld 2012 beantragen

©iStockphoto.com/Ridofranz

Das Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland ist ein staatliches Instrument der Lohnersatzzahlung zur Unterstützung von Eltern, die sich für einen Zeitraum ganz der Betreuung des Kindes zuwenden. Diese Leistungen sollen es den Müttern und Vätern ermöglichen, vorübergehend auf eine Berufstätigkeit zu verzichten. Anspruch auf das Elterngeld haben alle Eltern, die nach der Geburt mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst erziehen, unter 30 Stunden pro Woche arbeitstätig sind und einen Wohnsitz bzw. Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.

Dauer & Umfang
Das Elterngeld 2012 erstreckt sich auf eine Zeitperiode von einem Jahr und kann auf zwei Jahre festgelegt werden. Der in diesem Fall anfallende Betrag wird halbiert; die Auszahlungszeit verdoppelt sich. Die maximale Höhe des auszuzahlenden Elterngeldbetrages richtet sich nach dem Netto-Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. So beläuft sich die Summe des Elterngeldes beim Lohn von über 1200 Euro Netto auf 65 % des Verdienstes; unterhalb der 1200 Euro-Marke beträgt es 67 % des Netto-Einkommens. Der Höchstbetrag vom Elterngeld 2012 liegt bei 1.800 Euro, der Mindestsatz bei 300 Euro.

Besonderheiten für Alleinerziehende?
Für alleinerziehende Eltern gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Ehepaare. Im Speziellen können diejenigen Alleinerziehenden das Elterngeld in Anspruch nehmen, die das alleinige Sorge- oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei dem anderen getrennt lebenden leiblichen Elternteil haben sowie über ein geringeres Einkommen nach der Geburt als davor verfügen. Eine alleinerziehende Person kann hierbei von zwei bis maximal zwölf Lebensmonate des Kindes das Elterngeld beziehen. Die sogenannten zwei Partnermonate und somit volle 14 Monate Elterngeld stehen den Alleinerziehenden zusätzlich zu, wenn die staatlichen Leistungen das wegfallende Arbeitseinkommen zum Ausgleich bringen sollen. Beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern sind die gleichen Voraussetzungen gültig, wenn dem Elternteil mit Anspruch auf das Elterngeld mindestens vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bewilligt wurde.

Der Antrag
Das Elterngeld 2012 muss per Formular schriftlich beantragt werden; jedem Elternteil steht eine einmalige Beantragung zu. Das Antragsformular wird bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben,- die dafür zuständigen Ämter sind in der Regel Kommunen, Gemeinden oder Städte. Man darf den Antrag auf das Elterngeld 2012 ändern – einmal ohne Angabe von Gründen und einmal zusätzlich in gravierenden Fällen.

Autor:

Ähnliche Beiträge:

  • ©iStockphoto.com/Yuri_Arcurs Karriere trotz Kinderwunsch?
    Was das Thema Frauen im Berufsleben anbelangt, so wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Wollen Sie sich gleichzeitig auf Ihre Familie und auf das Muttersein sowie auf ihren Beruf und ihre berufliche Weiterentwicklung ...
  • ©iStockphoto.com/spfoto Urlaubsanspruch im Mutterschutz
    In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz den Einsatz von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz. Es beinhaltet auch Informationen zum Mutterschutz allgemein. Auch die Frage des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz ist ein Thema, dass Sie als schwangere Frau oder ...
  • ©iStockphoto.com/pixdeluxe Richtige Ernährung in der Schwangerschaft
    Die richtige Ernährungsweise während der Schwangerschaft kann nicht nur positive Auswirkungen auf Ihr Wohlbefinden haben, sondern auch auf das Ihres Kindes und auf die Ausgangssituation nach der Geburt. Umgekehrt kann die falsche Ernährung auch drastische ...

Sag uns deine Meinung