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Rasen betreten verboten?

©iStockphoto.com/shironosov

Familien, die zur Miete wohnen, führen manchmal über Jahre hinweg eine Art des kalten Krieges: Ständig müssen sie die Aktivitäten ihrer Kinder hinsichtlich verschiedener fremder Bedürfnisse beobachten und sicherstellen, dass der Nachwuchs mit denen nicht in Konflikt gerät. Da gibt es empfindliche Mitmieter, die sich über Babygeschrei oder den Fußball in der Rabatte aufregen, oder einen übereifrigen Hausmeistern, der die Kinder von ihren Spielplätzen verjagt und ihnen Strafen androht. Der Grimm über die ständige Gratwanderung, Einschränkung der Privatsphäre und Reglementierung treibt manche zur Klage und andere zum Auszug. Ist das Mietverhältnis richtig zerrüttet und Streit mit Hausverwaltung und Vermieter an der Tagesordnung, möchten die meisten nur noch weg. Geht es jedoch um das Auftreten gegenüber anderen Mietern oder Hausmeistern, bringen Selbstbewusstsein und Kenntnis über die eigenen Rechte oft den gewünschten Effekt: Kläger, Fremderzieher und Hobbykontrolleure lassen sich in ihre Schranken weisen.

Sein Recht zu kennen ist Grundvoraussetzung jeder klugen Strategie. Und hier hapert es bei vielen. Die meisten Eltern wissen, dass nächtliches Babygeschrei und die natürlichen Geräusche spielender Kinder von den Nachbarn akzeptiert werden müssen. Dass Kinder aber den Rasen grundsätzlich betreten dürfen, auch wenn ein Schild dies untersagt, hören manche im Anwaltsbüro zum ersten Mal. Nur, wenn ein triftiger Grund für ein solches Verbot besteht, beispielsweise frisch eingebrachte Saat erst aufgehen und stabil anwachsen muss, darf der Rasen tatsächlich nicht betreten werden. Auch vor dem schimpfenden Hausmeister brauchen Kinder keine Angst zu haben: Er darf ihnen nichts befehlen, ihnen keine Strafe androhen und erst recht keine verhängen. Wenn er sich beschweren will, muss er sich an die Eltern wenden, denn deren Recht geht vor.

Unter Groll-Gross-Steiner.de bietet eine Anwaltskanzlei Ratsuchenden die Möglichkeit, sich auch über das Internet einen Überblick über ihre und die Rechte ihrer Kinder zu verschaffen. Das Gespräch mit einem Experten in Rechtssachen gibt nicht nur die nötige Sicherheit, sondern trägt auch ganz wesentlich dazu bei, die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsstreits realistisch einschätzen zu können. Das ist auch wichtig, wenn eine Rechtsschutzversicherung die kosten übernehmen soll, denn die Deckungszusage wird nur erteilt, wenn eine Klage auch Gewinnaussichten hat.

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