[fb_like]

Wenn die Mutter ausfällt

©iStockphoto.com/CEFutcher

Frauen, die nicht voll berufstätig sind und sich als Hauptbeschäftigung um Familie, Haus und Garten kümmern, haben viele Aufgaben. Für manche davon gibt es wenig Ruhm oder Ehre zu gewinnen: Tägliche Routinen wie das Bettenmachen, Staubsaugen oder Einkaufen werden meist weder thematisiert noch explizit gewürdigt. Fallen sie aber aus, kann ein vorher gut eingespielter Haushalt in kurzer Zeit verwahrlosen. Um das zu verhindern, gibt es die Möglichkeit, Familienpflege in Anspruch zu nehmen, wenn die Hausfrau wegen Krankheit oder anderer Umstände ihrer Arbeit nicht oder nur teilweise nachkommen kann.

Familienpflege ist eine Dienstleistung, die durch entsprechend ausgebildete Angestellte der Wohlfahrtsverbände erbracht wird. Während die meisten Frauen wissen, dass sie Anspruch auf deren Hilfe und Unterstützung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett haben, kennen die wenigsten den gesamten Leistungsumfang. Die Familienpflege übernimmt nicht nur den Haushalt während Risikoschwangerschaften oder die Betreuung und Nachsorge nach ambulanten Geburten. Wenn Mütter älterer Kinder durch Krankheit, Unfall oder besondere Lebensumstände ihre Aufgaben nicht oder nicht allein bewältigen können, fängt die Pflege notfalls den gesamten Haushalt auf. Dazu gehören auch die altersgerechte pädagogische Betreuung und Freizeitbeschäftigung der Kinder, Planung und Erledigung aller Außenarbeiten wie Einkauf, Gemüseernte oder Behördengänge und auch das Vermitteln weiterer Hilfe oder Beratung.

Ein kostenloser Familienpflege-Ratgeber, der von Land oder Gemeinde herausgegeben und stetig aktualisiert wird, bietet detaillierten Überblick über die Leistungen der Familienpflege und die Voraussetzungen, unter denen sie in Anspruch genommen werden können. Dort in guten Zeiten einmal hineinzusehen lohnt sich: Die darin enthaltenen Informationen geben Sicherheit, und wenn es einmal ernst werden sollte, ist der richtige Ansprechpartner schon bekannt. Alleinerziehende, die in schwierigen Situationen keinen festen Partner an ihrer Seite haben, finden bei den Wohlfahrtsverbänden kompetente Hilfe, ohne lange suchen zu müssen. Wer in fester Partnerschaft und Wohngemeinschaft lebt, kann sich auch unterstützen lassen: Nur selten ist es beispielsweise möglich, dass der arbeitende Partner sich für die Betreuung daheim Extraurlaub nehmen kann, ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden. Natürlich greift die Familienpflege ebenso, wenn die Verantwortung für den Haushalt auf den Schultern des Mannes ruht und die Frau berufstätig ist.

Ähnliche Beiträge:

  • ©monkeybusinessimages Schwangerschaftsstreifen: Pech oder Schicksal?
    Wer ein Kind erwartet, gibt im Idealfall automatisch mehr auf den eigenen Körper acht. Schließlich wohnt darin jetzt ein zweites Lebewesen, das berücksichtigt werden muss und sich gegen fahrlässiges Verhalten der Mutter nicht wehren kann. ...
  • ©iStockphoto.com/laflor Worauf Sie bei der Scheidung achten sollten
    Nicht jede Beziehung hält für die Ewigkeit. Da kann es leider passieren, dass man nach einigen Jahren der Ehe merkt, dass es – aus was für Gründen auch immer – nicht mehr so funktioniert, wie ...
  • ©iStockphoto.com/spfoto Urlaubsanspruch im Mutterschutz
    In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz den Einsatz von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz. Es beinhaltet auch Informationen zum Mutterschutz allgemein. Auch die Frage des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz ist ein Thema, dass Sie als schwangere Frau oder ...

Sag uns deine Meinung