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Die eindeutige Mehrheit der Deutschen entscheidet sich für eine der gesetzlichen Krankenversicherungen, was größtenteils mit den Konditionen zusammenhängt, die an eine private Krankenversicherung gebunden sind. Als Teil des Solidarsystems ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen der zu leistende Beitragssatz gesetzlich vorgeschrieben. Er hat für jede versicherte Person dieselbe Höhe, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand. Stattdessen orientiert er sich am Einkommen und kann im Falle des Bezugs von Sozialleistungen auch von Sozialbehörden übernommen werden. Niedrig Verdienende sind pflichtversichert. Der Vorteil dieser Art der Krankenversicherung ist, dass Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren sowie Ehepartner kostenlos mitversichert werden können. Es gibt Grundleistungen sowie die Möglichkeit der Beantragung von Zusatzleistungen.
Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der monatlich einzuzahlende Versicherungsbetrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach den Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Dies kann Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen. Dazu berechtigt, eine solche Versicherung abzuschließen sind vor allem Beamte, freiberuflich oder selbstständig Tätige sowie all jene Berufstätige, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Verfügen Sie also über ein Jahresbruttogehalt von rund 50.000 Euro oder mehr, so können Sie sich für eine der privaten Krankenversicherungen entscheiden. Dies ermöglicht Ihnen den Abschluss von attraktiven Zusatzversicherungen, aber Ihre Kinder und Ihr Ehepartner sind nicht kostenlos mitversichert. Zudem müssen bei Behandlungen alle Rechnungsbeiträge zunächst selbst bezahlt und dann an den Versicherer weitergereicht werden, wohingegen die gesetzlichen Krankenversicherungen direkt die Kosten für anfallende Sachleistungen übernehmen. Im Sinne der Familie würde sich eine der gesetzlichen Krankenversicherungen wohl mehr rentieren, schon allein aufgrund der Familienversicherung.